Leitungsteam

 

Verantwortung für die Kirchengemeinde

In der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern wurde zuletzt am 22. Oktober 2006 die neuen Kirchenvorstände gewählt. Wir haben schon ein Jahr zuvor im Rahmen der Fusion unserer Kirchengemeinden einen neues Leitungsgremium gebildet. Nun ist die nächste Kirchenvorstandswahl im Jahr 2012. Eine interessante Aufgabe, für die es lohnt sich zur Wahl zu stellen. Mehr Informationen finden Sie auf diese Informationsseite der Evang.-Luth. Kirche in Bayern, sowie auf der Kirchenvorstandswahlseite auf Facebook.

Wofür ist der Kirchenvorstand zuständig?

Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde in allen Belangen, er trägt die Verantwortung und trifft Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen im Leben der Gemeinde. Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, also haupt- und ehrenamtliche engagierte Mitglieder der Gemeinde entscheiden dabei auf Augenhöhe die Belange der Gemeinde. Auch beraten den Kirchenvorstand in unser Gemeinde Diakon, Jugendreferent und Kirchenmusikerin, damit wir gemeinsam die besten Entscheidungen treffen können, wie Glaube zeitgemäß vor Ort umgesetzt werden kann.

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind:

Der Kirchenvorstand leitet und vertritt die Kirchengemeinde. Damit sind vielfältige Verantwortungen für das Gemeindeleben verbunden für:

  • die Gottesdienste und Kindergottesdienste
  • den Konfirmandenunterricht
  • Neubesetzung einer Pfarrstelle
  • die Förderung des Gemeindeaufbaus und des Gemeindelebens
  • die Finanzen und die Organisation der Kirchengemeinde vor Ort

Landeskirchenweit entsendet der Kirchenvorstand Kirchenvorstandsmitgliedern in:

  •  die regionalen Kirchenparlamente
  •  in die Dekanatssynoden
  •  in das überregionale Kirchenparlament, die Landessynode. 

Nachfolgend finden Sie eine Liste der Kirchenvorstandsmitglieder und der theologisch-pädagogisch Verantwortlichen